Energieaudit und Effizienzfahrplan

Energiedienstleistungen

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Mit dem Inkrafttreten des neugefassten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) zum 22. April 2015 wurden Energieaudits für viele größere und verbundene Unternehmen zur Pflicht.

Als unabhängiger Energiedienstleister unterstützt Sie davidberlin bei der Planung und Durchführung eines Audits. Auch bei allen vorab zu klärenden Fragen sind wir gerne behilflich.

Der Prozess umfasst bei uns in Abhängigkeit der Audittiefe folgende Schritte.

auditprozess

Unsere Leistungen auf einen Blick:

Unser Basis-Energieaudit erfüllt alle Anforderungen des EDL-G  bzw. der DIN EN 16247-1. Allerdings ist die Audittiefe auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß beschränkt.

Der Auditprozess umfasst die oben beschriebenen Schritte: die Analyse der Energiedaten erfolgt, anders als beim Energieaudit Plus, über eine standardisierte Analysetabelle. Beim Vor-Ort-Termin beschränken wir uns auf die Begehung der mit Ihnen zuvor abgestimmten wichtigsten Energieverbrauchs- und -kostentreiber, um den Aufwand etwas zu reduzieren und trotzdem nichts an Aussagekraft einzubüßen.

Natürlich bewerten wir auch im Rahmen des Basis-Audits Ihre Effizienzpotenziale und Sie erhalten zum Abschluss Ihren Auditbericht.

Unser Energieaudit Plus richtet sich an Kunden, die nicht nur die gesetzliche Pflicht im Blick haben, sondern deren Fokus auch auf potenziellen Energieeffizienzsteigerungen liegt.

Um möglichst alle Einsparpotenziale nutzen zu können, gehen unsere Leistungen über die des Basispakets hinaus. Insbesondere in den folgenden Punkten:

  • Schritt 3: Anstelle einer standardisierten Analysetabelle wird gemeinsam mit Ihnen ein komplexes Modell zur Erfassung, Analyse und Bewertung der energierelevanten Daten entwickelt.
  • Schritt 5: Handlungsoptionen werden aufgezeigt, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz beschrieben und Wirtschaftlichkeitsbewertungen durchgeführt.

In einem abschließenden Termin präsentieren wir Ihnen die wichtigsten Ergebnisse Ihres Energieaudits und zeigen Ihnen darauf aufbauend Handlungsoptionen auf.

Unsere Beratung ist so individuell wie Ihr Unternehmen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

 

Auditbericht in der Tasche, und nun?

Alle Daten wurden erfasst, die Auswertungen vorgenommen, der Bericht vorgestellt und ihre Agenda ist voll mit neuen Themen. Kurzum, die Pflicht ist erfüllt, warum also sollte man sich noch weiter mit dem Thema Energieaudit befassen?

Aus gutem Grund, denn bis dato hat Sie das Audit nur Geld gekostet, vom Aufwand einmal abgesehen. Doch nach der Pflicht folgt bekanntlich die Kür, also Zeit den Spieß umzudrehen und Geld zu erwirtschaften. Die Umsetzung der identifizierten Maßnahmen steht an.

 

Nutzen Sie einen individuellen Effizienzfahrplan.

Gerne unterstützen wir Sie dabei die Energieeffizienz Ihres Unternehmens strategisch voran zu bringen. Dazu greifen wir die Ergebnisse Ihres Energieaudits auf und überprüfen gleichzeitig Ihr Eigenerzeugungspotenzial. Oftmals ergeben sich an dieser Schnittstelle optimale Kombinationsmöglichkeiten, die wir für Sie in einem individuellen Effizienzfahrplan zusammenfassen.

Selbstverständlich begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei der Realisierung des Effizienzfahrplans, beraten Sie bei der Umsetzung wirtschaftlicher Maßnahmen und der Planung einer PV-Anlage oder eines BHKW.

Ein weiterer Vorteil: Ganz nebenbei schaffen Sie so eine hervorragende Grundlage für Ihr nächstes Energieaudit.

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot – kontaktieren Sie uns doch einfach.

 

Noch Fragen offen? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Energieaudits.

 

Mit der Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wurde die Europäische Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU bzw. EU-EED) teilweise in nationales Recht überführt.

Die EU-EED verfolgt das Ziel den Endenergieverbrauch der Europäischen Union bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, formuliert die Richtlinie verschiedene Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, unter anderem die Auditpflicht für große Unternehmen (Artikel 8, EED), die mit dem EDL-G in Deutschland eingeführt wird.

Das neue EDL-G ist am 22. April 2015 in Kraft getreten.

Grundsätzlich sind alle Unternehmen betroffen, die nach europäischer Definition kein Kleinstunternehmen oder KMU sind. Als Nicht-KMU zählen Unternehmen ab 250 Mitarbeiter, die einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro sowie eine Jahresbilanz von mehr als 43 Millionen Euro ausweisen. Darüber hinaus gelten weitere Regelungen, z.B. bezüglich der Anteilsverhältnisse oder im Falle von verbundenen Unternehmen, die eine individuelle Prüfung zwingend erforderlich machen.

Ausnahmen gibt es für Unternehmen die bereits ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 50001 bzw. EMAS) eingeführt oder mit der Einführung begonnen haben.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Auditpflicht für Ihr Unternehmen.

Als öffentliche Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Behörden und Ämter gemäß §8 EDL-G keine Unternehmen und daher nicht auditpflichtig.

Im Gegensatz dazu sind städtische oder kommunale Eigenbetriebe, z.B. Entsorgungsunternehmen, nicht als KMU anzusehen, wenn mindestens 25% des Kapitals oder der Stimmrechte von öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts kontrolliert werden. Unabhängig davon gilt die Auditverpflichtung für städtische oder kommunale Eigenbetriebe natürlich auch, sofern sie als Nicht-KMU einzustufen sind (siehe vorherige Frage).

Das Energieaudit muss den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen (§ 8a Absatz 1 Nr. 1 EDL-G). Die Norm definiert ein Energieaudit als: „systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.“ Die Umsetzung erfolgt i.d.R. in 6 Schritten. Sie umfasst unter anderem ein Auftaktgespräch, eine Vor-Ort-Begehung und einen abschließenden Energieauditbericht.

Das Energieaudit musste erstmals bis spätestens zum 5. Dezember 2015 durchgeführt werden. Allerdings duldete die BAFA eine verspätete Durchführung bis April 2016, wenn nachvollziehbar dargestellt werden konnte, dass rechtzeitig mit der Durchführung begonnen wurde und das Unternehmen kein Verschulden für den Verzug trifft.

Darüber hinaus schreibt das EDL-G alle 4 Jahre ein Wiederholungsaudit vor. Gerechnet wird dabei vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits bzw. des vorangegangenen Energieaudits.

Unsere unabhängigen Berater sind bei der BAFA als Energieauditoren gelistet und verfügen über die nötige Erfahrung und Qualifikation, um Sie auf dem Weg zu einem erfolgreichen Energieaudit zu unterstützen.

Unser Angebot richten wir dabei ganz speziell nach Ihren Anforderungen aus und darüber hinaus lassen wir Sie auch nach dem Audit nicht im Stich. Mit davidberlin und Ihrem individuellen Effizienzfahrplan, erfüllen Sie nicht nur die Pflicht, sondern sparen auch tatsächlich Geld ein.

Kontaktieren Sie uns doch einfach – wir freuen uns über Ihre Fragen und Anregungen.